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Wir sind ein nationaler Prüfungsverband im Sinne des Genossenschaftsgesetzes.

 

Unsere satzungsmäßige Aufgabe ist die Förderung des Genossenschaftswesens. Historisch bedingt befindet sich ein Großteil der dem Verband angeschlossenen Mitgliedsgenossenschaften (insbesondere Konsumgenossenschaften) in Liquidation, Gesamtvollstreckung sowie in Insolvenz.

 

Durch die Unterstützung von in Gründung befindlichen Genossenschaften und die kostenfreie Durchführung von Gründungsprüfungen streben wir die Stärkung unserer Mitgliederbasis um aktiv tätige Genossenschaften an. Über die Beitragsordnung des Verbandes wird sichergestellt, dass kleine Genossenschaften keine leistungsunabhängigen Mitgliedsbeiträge an uns zu entrichten haben.

 

Wir führen für unsere Mitgliedsgenossenschaften Pflichtprüfungen durch, beraten sie in Rechts- und Steuerfragen sowie in betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten.

 

Dabei können wir auf besondere Expertise zu Fragen der Prüfung und Beratung von Einzelhandelsgenossenschaften (Konsum, co op), der Durchführung von Gründungsprüfungen, der Gründungsberatung, der Insolvenzprävention, bei Unternehmensrestrukturierungen, der Rechnungslegung während der Liquidation, Gesamtvollstreckung und Insolvenz, bei Kassen- und Schlussrechnungsprüfungen sowie bei der Beratung zu Aspekten des Insolvenzplanverfahrens verweisen.

In Einzelfällen sind wir gerichtlich beauftragter bzw. bestellter Gutachter und Prüfer.

Genossenschaften sind:

„Gesellschaften von nicht geschlossener Mitgliederzahl, welche die Förderung des

Erwerbs und der Wirtschaft ihrer Mitglieder oder deren soziale oder kulturelle Belange

mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes bezwecken.“

§ 1 Genossenschaftsgesetz

 Die genossenschaftlichen Grundsätze sind:

 

Selbsthilfe, Selbstverwaltung, Selbstverantwortung